Unter dem Begriff Finanzierung ist im Allgemeinen die Bereitstellung von liquiden, d.h. finanziellen Mitteln zu verstehen. Die Überlassung von Kapital ist in der Regel mit einer Gegenleistung des Schuldners bzw. Darlehens- oder Leasingnehmers verbunden. Der Gläubiger bzw. Darlehens- oder Leasinggeber stellt einem Schuldner einen Geldbetrag gegen Zahlung einer einer Aufwandsentschädigung zur Verfügung.
Die Aufwandsentschädigung gruppiert sich in zwei Bereiche:
Eine Bearbeitungsgebühr kann in Form eines Agios oder Disagios vom Gläubiger berechnet werden. Es handelt sich dabei in der Regel ein pauschaler Betrag, der für die Prüfung und Gewährung eines Darlehens berechnet wird. Er wird normalerweise in Prozent vom ursprünglichen Darlehensbetrag berechnet. Ein Agio ist ein so genanntes Aufgeld und wird auf ein Darlehen aufgeschlagen und somit mitfinanziert. Bei einem Disagio, einem so genannten Abgeld, wird vom aus- und rückzuzahlenden Darlehensbetrag vorab die Bearbeitungsgebühr vom Darlehensgeber einbehalten. Manchmal wird das Disagio auch als Damnum bezeichnet.
Darlehen | Bearbeitungsgebühr | Betrag der Auszahlung | Betrag der Rückzahlung | |
Agio | 20.000 EUR | 3% | 20.000 EUR | 20.600 EUR |
Disagio | 20.000 EUR | 3% | 19.400 EUR | 20.000 EUR |
Bei Ratendarlehen wird häufig eine pauschale, unabhängig vom Darlehensbetrag ermittelte Bearbeitungsgebühr berechnet.
Die Bearbeitungsgebühr ist grundsätzlich ein individuell verhandelbarer Betrag, der sich aber durchaus an einer betriebswirtschaftlichen Kalkulation seitens des Gläubigers anlehnt. Im Einzelfall sollte diese Kondition im Zusammenhang mit dem Zinssatz zu betrachten.
Zinsen stellen für den Gläubiger eine Art Entgelt für die Überlassung eines Geldbetrages sowie eine Entschädigung für das eingegangene Risikos im Zusammenhang mit der Rückzahlung des Darlehens dar. Prinzipiell hängt die Höhe des Zinses von einer Reihe von Faktoren ab. Hierzu zählen insbesondere die gesamtwirtschaftliche Situation eines Landes bzw. Wirtschaftsraums, die Laufzeit eines Darlehens, die Kreditwürdigkeit des Schuldners sowie die zur Verfügung stehenden Sicherheiten.
Sekundär können insbesondere im Bereich der Konsumgüter auch wettbewerbliche Aspekte eine Rolle spielen. Unternehmen, die beispielsweise ihre Marktpräsenz ausbauen wollen, treten aggressiv auf und gewähren versteckte Preisnachlässe über subventionierte Zinssätze, d.h. ein Teil des Zinssatzes trägt der Verkäufer selbst und macht eine Finanzierung für den Käufer somit attraktiver.
Pauschal betrachtet kann man grob die folgenden Abhängigkeiten definieren:
Einfluss/Faktor | Auswirkung |
niedriges Zinsniveau | niedrige Zinsen |
hohes Zinsniveau | hohe Zinsen |
kurze Laufzeit des Darlehens | niedrige Zinsen |
lange Laufzeit des Darlehens | hohe Zinsen |
gute Bonität des Schuldners | niedrige Zinsen |
nicht ausreichende Bonität des Schuldners | hohe Zinsen |
wertstabile Sicherheiten | niedrige Zinsen |
Sicherheiten, deren Wert variabel ist | hohe Zinsen |
In der Addition der einzelnen Faktoren kann es zu Hebelwirkungen kommen:
Rahmenbedingungen | Zinssatz | Begründung |
niedriges Zinsniveau kurze Laufzeit gute Bonität |
sehr niedrig | Die Kapitalbeschaffungskosten des Gläubigers sind gering und das Rückzahlungsrisiko ist aufgrund der kurzen Laufzeit und der guten Bonität des Schuldners sehr gering. |
niedriges Zinsniveau lange Laufzeit gute Bonität |
niedrig | Die Kapitalbeschaffungskosten des Gläubigers sind gering und das Rückzahlungsrisiko ist aufgrund der guten Bonität des Schuldners gering, erstreckt sich jedoch auf eine lange Laufzeit. |
niedriges Zinsniveau kurze Laufzeit nicht ausreichende Bonität |
mittel | Die Kapitalbeschaffungskosten des Gläubigers sind gering und das Rückzahlungsrisiko ist aufgrund der kurzen Laufzeit sehr gering, erhöht sich aber erheblich durch die nicht ausreichende Bonität des Schuldners. |
niedriges Zinsniveau lange Laufzeit nicht ausreichende Bonität |
hoch | Die Kapitalbeschaffungskosten des Gläubigers sind gering, aber das Rückzahlungsrisiko ist aufgrund der langen Laufzeit und der nicht ausreichenden Bonität des Schuldners hoch. |
hohes Zinsniveau kurze Laufzeit gute Bonität |
mittel | Die Kapitalbeschaffungskosten des Gläubigers sind hoch, aber das Rückzahlungsrisiko ist aufgrund der kurzen Laufzeit und der guten Bonität des Schuldners sehr gering. |
hohes Zinsniveau lange Laufzeit gute Bonität |
hoch | Die Kapitalbeschaffungskosten des Gläubigers sind hoch, aber das Rückzahlungsrisiko ist aufgrund der guten Bonität des Schuldners gering, erstreckt sich jedoch auf eine lange Laufzeit. |
hohes Zinsniveau kurze Laufzeit nicht ausreichende Bonität |
sehr hoch | Die Kapitalbeschaffungskosten des Gläubigers sind hoch, das Rückzahlungsrisiko ist aufgrund der kurzen Laufzeit gering, wird aber durch die nicht ausreichende Bonität des Schuldners erhöht. |
hohes Zinsniveau lange Laufzeit schlechte Bonität |
extrem hoch | Die Kapitalbeschaffungskosten des Gläubigers sind hoch und das Rückzahlungsrisiko ist aufgrund der langen Laufzeit und der nicht ausreichenden Bonität des Schuldners sehr hoch. |
Nicht berücksichtigt wurde der Einfluss von Sicherheiten und sonstigen Aspekten des Wettbewerbs. Wenngleich insbesondere die erwähnten Wettbewerbsfaktoren einen spürbaren Einfluss auf die Höhe des Zinssatzes haben können, bleiben andere primäre Faktoren, wie beispielsweise die Bonität des Schuldners, bestimmend erhalten. Daneben ist auch die persönliche Beziehung des Schuldners zu seiner Bank ein Faktor, der sekundär auf die Gewichtung einzelner Faktoren, insbesondere der Bonität, wirken kann.
Die Angabe der Kosten einer Finanzierung in Verträgen mit Privatpersonen ist in Deutschland in der Preisangabenverordnung (PAngV) geregelt. Wesentliches Ziel dieser gesetzlichen Regelung besteht darin, dem Schuldner ein realistisches Bild aller entstehenden Kosten der Finanzierung bei Vertragsabschluss zu vermitteln. Insbesondere geht es dabei auch um die Berücksichtigung der peripheren Kosten innerhalb des so genannten effektiven Zinssatzes. Dem Verbraucher wird damit die Möglichkeit geboten, verschiedenen Angebote anhand des effektiven Zinssatzes einfach zu vergleichen. Eine weitere rechtliche Rahmenbedingung hat der Gesetzgeber in Deutschland mit dem Verbraucherkreditgesetz (VerbrKrG) geschaffen. Es regelt insbesondere die Form des Vertragsabschlusses sowie die Widerrufsmöglichkeit.
Optional werden dem Schuldner bei Finanzierungen oft und gern Versicherungen angeboten, die für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Schuldner die Zahlung der vereinbarten Raten übernehmen. Es ist eine Kombination aus Unfall- und Risikolebensversicherung mit einer Ergänzung für den Fall der Arbeitslosigkeit. Oftmals ist der Zeitraum der Zahlung im Versicherungsfall zeitlich begrenzt und mit einer Wartezeit verbunden. Der Schuldner muss nach Abschluss der Versicherung eine gewisse Anzahl von Monaten warten, bevor die Versicherung überhaupt zahlt. Entsprechende Versicherungen werden als Restkredit- oder Restschuldversicherungen bezeichnet.
Die Höhe der Prämie richtet sich nach dem Alter des Schuldners, der Höhe der Finanzierung sowie der Laufzeit.
Das ist prinzipiell für den Schuldner eine interessante Sache, die wirtschaftlich betrachtet, insbesondere weil sie die Finanzierung verteuert, aber nur dann in Betracht kommen sollte, wenn der Gläubiger den erlangten Vorteil aufgrund des Wegfalls des Risikos des Zahlungsausfalls an den Schuldner weitergibt. Es ist oftmals preiswerter, wenn der Schuldner für den Fall, dass der Gläubiger auf dem Abschluss einer entsprechenden Police besteht, alternative Sicherheiten, wie z.B. eine Lebensversicherung, anbietet.
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