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Vergleich: Leasing oder Kredit

Was soll ich machen: Darlehen oder Leasing?

Die Wahl der Finanzierungsform ist subjektiv betrachtet bei Privatpersonen oftmals eine reine Bauchentscheidung. Objektiv betrachtet unterscheiden sich die Finanzierung und das Leasing hinsichtlich der Konditionen bzw. des zu zahlenden Aufwands für die Bereitstellung von Kapital nicht so sehr. Der Unterschied liegt vielmehr auf der Frage, ob man Eigentum erwerben möchte sowie dem Kapital, was man bereit ist, einzusetzen.

Die nachfolgende Übersicht erläutert anhand der Finanzierung eines Pkws einige wichtige Aspekte bei der Frage nach der Wahl der Finanzierungsform (variable Kosten für Kraftstoff, Versicherung und Steuern bleiben unberücksichtigt):

Option Darlehen Leasing Anmerkung
Soll Eigentum an dem zu finanzierenden Pkw erworben werden? ja nein Bei einem Darlehen wird der Schuldner sofort Besitzer und Eigentümer des Pkws. Das Fahrzeug wird bis zum vollständigen Ausgleich des Darlehens dem Darlehensgeber als Sicherheit übereignet.

Beim Leasing wird der Schuldner sofort Besitzer des Pkws. Das Eigentum bleibt beim Leasinggeber. Nach Ablauf des Vertrages geht das Fahrzeug wieder in den Besitz des Leasinggebers über.
Soll ein gebrauchter Pkw finanziert werden? ja möglich 7) Bei einem Darlehen spielt es in der Regel keine Rolle, welches Alter das zu finanzierende Fahrzeug hat.

Das Leasing von Pkws ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn das Fahrzeug neuwertig oder maximal ein Jahr alt ist.
Kann die Laufzeit der Finanzierung variabel gestaltet bzw. verlängert werden? ja nein Bei einem Darlehen kann die Laufzeit variabel gestaltet werden. Typischerweise kann der Vertrag problemlos prolongiert, d.h. verlängert werden.

Bei einem Leasingvertrag steht die Laufzeit von maximal vier Jahren fest. Nach Ablauf der Zeitspanne, auch bei Verträgen, die weniger als vier Jahre laufen, ist eine Verlängerung nicht möglich.
Kann die Finanzierung vorzeitig beendet werden? möglich 7) nein Bei einem Darlehen steht dem Darlehensnehmer grundsätzlich das Recht zu, den Pkw vor Ablauf des Vertrages zu veräußern.

Bei Leasingverträgen gibt es theoretisch keine Option für eine vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses. Praktisch betrachtet kann sich der Leasingnehmer aber einen Dritten suchen, der in seinen Vertrag einsteigt und diesen übernimmt 1). Eine entsprechende Plattform bietet beispielsweise Leasepool24.
Ist die Einhaltung der Instandhaltungs- und Wartungsintervalle innerhalb der Laufzeit der Finanzierung notwenig? nein ja Bei einem Darlehen obliegt dem Schuldner keine explizite Verpflichtung für die Instandhaltung und Wartung des Pkws, da auch das Eigentum faktisch übergegangen ist.

Leasingverträge als Sonderform der Mietverträge wälzen vertraglich die Verpflichtung zur Instandhaltung und Wartung des Pkws auf den Leasingnehmer ab.
Ist die Rückgabe des Pkws am Ende der Laufzeit der Finanzierung möglich? möglich 2) 5) ja Bei einem Darlehen ist der Schuldner Besitzer und Eigentümer des Pkws. Es besteht seitens des Verkäufers prinzipiell keine Rücknahmeverpflichtung.

Beim Leasing wird das Fahrzeug nach Ablauf der Leasingdauer in jedem Fall vom Verkäufer bzw. der Leasinggesellschaft zurückgenommen.
Entsteht mir ein finanzieller Verlust, wenn ich den Pkw am Ende der Laufzeit der Finanzierung zurückgebe? 4) möglich 2) 3) 6) nein Bei einem Darlehen besteht seitens des Verkäufers prinzipiell keine Rücknahmeverpflichtung, so dass die Rücknahme des Pkws verweigert werden kann. Wenn die Rücknahme erfolgt, wird der Pkw zum Marktwert abgerechnet.

Beim Leasing ist die Rücknahme des Pkws Bestandteil des Vertrages. Das Risiko eines geringeren Marktwertes bei Ablauf des Vertrages gegenüber der ursprünglichen Kalkulation bei Vertragsabschluss trägt der Leasinggeber.
Ist die Summe des zu zahlenden Betrages für die Nutzung des Pkws während der Laufzeit der Finanzierung fest? möglich 3) 6) ja Bei einem Darlehen ist der Schuldner Besitzer und Eigentümer des Pkws. Die Finanzierung dient lediglich der Begleichung des Kaufpreises. Die Risiken im Zuge der Rückgabe des Pkws gehen zu Lasten des Schuldnern. Der Aufwand für die Nutzung des Pkws innerhalb eines bestimmten Zeitraums ist daher variabel.

Beim Leasing zahlt der Schuldner nur für die tatsächliche Nutzung des Fahrzeuges. Da die Rückgabe des Pkws vertraglich vereinbart wurde, entsteht kein zusätzlicher Aufwand.

1) Es bedarf der Zustimmung des Leasinggebers sowie entsprechender Bonität des Dritten.
2) Das Veräußerungsrisiko verbleibt beim Schuldner.
3) Das Risiko eines fallenden Marktwertes des Pkws verbleibt beim Schuldner.
4) Es wird angenommen, dass der Pkw nicht mit Schäden zurückgegeben wird, die über die normale Nutzung hinausgehen.
5) Die Rücknahme des Pkws kann vertraglich vereinbart werden.
6) Der garantierte Rückkaufwert des Pkws kann in Verbindung mit einer Rücknahmegarantie vereinbart werden.
7) Siehe hierzu auch Erläuterung im Bereich "Anmerkung".


Insbesondere beim Leasing sollte man mit der Vollkaskoversicherung klären, ob der Betrag, der im Fall des Versicherungsfalls vom Versicherer gezahlt wird, auch die Mehrwertsteuer enthält. Unter Umständen kann sich der Versicherer darauf berufen, dass der Leasinggeber zum Abzug der Vorsteuer berechtigt ist, so dass die Mehrwertsteuer vom Leasingnehmer gezahlt werden muss.

Die nachfolgende Übersicht enthält einige Modellrechnungen für die Anschaffung eines Neuwagens. Es wird dabei angenommen, dass der Pkw nach Ablauf der Finanzierung wieder veräußert werden soll:

  Darlehen mit Restrate
Ballonfinanzierung
Darlehen ohne Restrate
Klassische Finanzierung
Leasing
Privatleasing
Preis des Pkws 15.000,00 EUR 15.000,00 EUR 15.000,00 EUR
Laufzeit 36 Monate 36 Monate 36 Monate
Jährliche Fahrleistung 15.000 km 15.000 km 15.000 km
An-/Sonderzahlung 3.000,00 EUR 3.000,00 EUR 3.000,00 EUR
Ratenhöhe 143,00 EUR 343,00 EUR 160,00 EUR
Restrate 7.000,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR
Finanzierungsbetrag 5.000,00 EUR 12.000,00 EUR  
Zinssatz 2,00% p.a. 2,00% p.a.  
Restwert Pkw 1) 7.000,00 EUR 7.000,00 EUR  
Kapitaleinsatz 2) 8.148,00 EUR 8.348,00 EUR 8.760,00 EUR
Zinsverlust 3) 0,00 EUR 250,00 EUR 0,00 EUR
Gesamtaufwand 4) 8.148,00 EUR 8.598,00 EUR 8.760,00 EUR
Status Aufwand 5) 6) variabel variabel fest

1) Angenommener Restwert des Fahrzeuges nach 36 Monaten Laufzeit und 45.000 km Fahrleistung.
2) Summe der geleisteten Anzahlung/Sonderzahlung sowie der monatlichen Raten abzüglich des angenommenen Restwertes des Pkws.
3) Es wird angenommen, dass das theoretisch nicht benötigte Kapital mit 2,50% p.a. verzinst wird.
4) Gesamtaufwand an Kapital zum Betrieb des Pkws für 36 Monate ohne Steuern, Versicherungen, Kraftstoff und Instandhaltung
5) Der garantierte Rückkaufwert des Pkws kann in Verbindung mit einer Rücknahmegarantie vereinbart werden.
6) Ist abhängig vom Preis, der für den Pkw bei Veräußerung erzielt wird und kann den Aufwand sowohl positiv als auch negativ beeinflussen.


Eine Restkreditversicherung würde die monatliche Rate der Beispielrechnungen um rund 10,00 EUR erhöhen. Es ergibt sich damit eine Mehrbelastung in Höhe von 360,00 EUR über die gesamte Laufzeit.

Nun zur eigentlichen Frage: Darlehen oder Leasing? Eine eindeutige Empfehlung kann grundsätzlich nicht ausgesprochen werden. In erster Linie hängt die Entscheidung von der Mentalität ab. Wer unbedingt Eigentum erwerben möchte, für den kommt Leasing grundsätzlich nicht in Frage. Wenn eine möglichst niedrige monatliche Rate in Verbindung mit der Möglichkeit selbst zu entscheiden, ob regelmäßig durchzuführende Wartungsarbeiten tatsächlich vorgenommen werden, eine Rolle spielen, ist ein Darlehen in der Regel die preiswertere Alternative. Wer ein Pkw eher als Gebrauchsgegenstand sieht und somit in erster Linie für dessen Nutzung bezahlen möchte, der sollte sich mit dem Thema Leasing einmal etwas näher beschäftigen. Ein wichtiger Vorteil des Leasings ist der von Beginn an feste Betrag, der für die Nutzung entrichtet werden muss. In diesem Zusammenhang ist auf die faire Abrechnung der tatsächlich gefahrenen Kilometer im Rahmen eines so genannten Kilometervertrages zu verweisen.

Abschließend noch einige, hoffentlich hilfreiche Hinweise, die beachtet werden sollten:

  1. Welche Aspekte sind Ihnen im Rahmen der Finanzierung eines Fahrzeuges wichtig.
  2. Lassen Sie sich über die Vor- und Nachteile fachkundig beraten.
  3. Bestehen Sie darauf, dass besprochene/vereinbarte Details schriftlich fixiert werden.
  4. Nehmen Sie nicht das erste Angebot war. Vergleichen lohnt sich immer.
  5. Überlegen Sie, ob eine Restschuldversicherung wirklich notwendig ist.


Anmerkung: Alle Angaben sind ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Viele Details einer Finanzierung können individuell vereinbart werden, so dass bestimmte Faktoren im Einzelfall nicht zutreffen müssen.










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