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Finanzierungsarten im Überblick

Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?

Private Endverbraucher haben bei Finanzierungen von Konsumgütern die Wahl zwischen Darlehens- und Leasingverträgen. Es ist allerdings anzumerken, dass Privatpersonen grundsätzlich nur so genannte Mobilien, also bewegliche Güter leasen können. Das hat in erster Linie eine ganze Reihe von juristischen und steuerlichen Gründen. Im gewerblichen Bereich dagegen ist auch das Leasing von Immobilien sowie Maschinen weit verbreitet.



Darlehen

Zentrales Merkmal einer Finanzierung ist Bereitstellung von finanziellen Mitteln seitens des Gläubigers, mittels derer der Schuldner die Möglichkeit erlangt, nicht nur Besitz sondern auch Eigentum an einer Sache bzw. einem Gegenstand zu erwerben. Dies ist bedeutsam und stellt den zentralen Unterschied zum Leasing dar. Die Auswirkung der juristischen Rechte und Pflichten wird im weiteren Verlauf des Dokumentes erläutert.

Bei den Darlehen unterscheidet man die folgenden Arten:

Darlehensart Verwendung Merkmal Anmerkung
Annuitätendarlehen Langlebige Investitionen

Immobilien, wie z.B. Ein- und Mehrfamilienhaus, Eigentumswohnung, Ferienhaus
Gleich bleibende Ratenhöhe über die gesamte Laufzeit

Die Ratenhöhe ergibt sich aus Tilgung und Zinsen. Die Zinsen werden auf den effektiven Saldo berechnet und der Zinsanteil in der Rate sinkt im Laufe der Zeit. Der Tilgungsanteil steigt parallel dazu.
Typische Form, da betragsmäßig eine mietähnliche Summe kontinuierlich zu zahlen ist.

Aufgrund der Berechnung der Zinsen auf den effektiven Saldo ist das Darlehen aus Sicht des Schuldners eine faire Sache.
Endfälliges Darlehen Langlebige Investitionen

Immobilien, wie z.B. Ein- und Mehrfamilienhaus, Eigentumswohnung, Ferienhaus
Einmalzahlung am Ende der Laufzeit

Die Ratenhöhe ergibt sich aus dem Darlehensbetrag zuzüglich der Zinsen über die gesamte Laufzeit. Die Zinsen werden aus den effektiven Saldo berechnet.
Ist in Verbindung mit als Sicherheit hinterlegten Lebensversicherung anzutreffen. Die regelmäßige Zahlung setzt sich in diesem Fall aus der Prämie für die Versicherung und den Zinsen für das Darlehen zusammen.

Aufgrund der Berechnung der Zinsen auf den effektiven Saldo ist das Darlehen aus Sicht des Schuldners eine faire Sache.
Ratendarlehen Kurz- bis mittelfristige Investitionen

Gebrauchsgüter bzw. persönliche Anschaffungen, wie z.B. Pkws, Motorräder, Wohnmobile, Boote, Möbel, Umzüge, Renovierungen, Reisen
Gleich bleibende Ratenhöhe über die gesamte Laufzeit

Die Ratenhöhe ergibt sich aus Tilgung und Zinsen, wobei die Zinsen für die gesamte Laufzeit zu Vertragsbeginn pauschal auf den Darlehensbetrag aufgeschlagen werden.
Typische Form, da betragsmäßig eine gleich bleibende Summe kontinuierlich zu zahlen ist.

Aufgrund der pauschalen Verzinsung des Darlehens aus Sicht des Schuldners nicht sonderlich fair.
Tilgungsdarlehen Unterschiedlich Kontinuierlich sinkende Ratenhöhe über die gesamte Laufzeit

Die Ratenhöhe ergibt sich aus Tilgung und Zinsen. Die Zinsen werden auf den effektiven Saldo berechnet und der Zinsanteil in der Rate sinkt im Laufe der Zeit. Der Tilgungsanteil bleibt konstant.
Wird selten im Umfeld des Geschäfts mit Privatkunden verwendet.

Aufgrund der Berechnung der Zinsen auf den effektiven Saldo ist das Darlehen aus Sicht des Schuldners eine faire Sache.



Grundsätzlich kann man sagen, dass die Banken im so genannten Massengeschäft mit Privatkunden für die Finanzierung von kurz- bis mittelfristigen Investitionen fast ausschließlich Ratendarlehensverträge anbieten. Im Gegensatz zu Immobilienfinanzierungen, bei denen Annuitätendarlehen eindeutig den Vorrang genießen, sind die Ratendarlehen in Verbindung mit Restschuldversicherungen für die Kreditinstitute ein sehr lukratives Geschäftsmodell.

Aufgrund des zunehmenden Wettbewerbs lohnt sich aber der Vergleich verschiedener Anbieter durchaus.

Im Zuge der Absatzförderung bieten viele Verkäufer von langlebigen Konsumgütern wie Fahrzeugen, Gegenständen aus dem Bereich Wohnungseinrichtung und Consumer Electronic so genannte Null-Finanzierungen. Bei dieser Vertragsform übernimmt der Verkäufer den Anteil der Bearbeitungsgebühren und Zinsen aus der Darlehensrate. Der Kaufpreis des Finanzierungsgegenstandes wird somit indirekt gesenkt.



Leasing

Beim Leasing stellt der Gläubiger ein Darlehen zur Verfügung, mit dem der Schuldner Besitz an einer Sache bzw. einem Gegenstand erwerben kann. Das Eigentum bleibt dabei stets bei dem Gläubiger. Für Unternehmen ergeben sich in Abhängigkeit der Leasingart jedoch unterschiedliche steuerliche Konstellationen. Oder anders ausgedrückt: Leasing ist im Grunde eine Sonderform des Mietens, bei dem der Schuldner ausschließlich für die Nutzung des ihm überlassenen Gegenstandes zahlt und gleichzeitig die vertraglich geschuldeten Leistungen für Instandhaltung und Wartung übernimmt. Die sich aus dieser Konstellation ergebenden juristischen und steuerlichen Rechten und Pflichten (Bilanzierung des Leasingobjektes und steuerliche Geltendmachung von Leasingraten) sind maßgeblich dafür verantwortlich, dass sich das Leasing bei Privatkunden nur im Bereich von Fahrzeugen durchgesetzt hat.

Beim Leasing unterscheidet man die folgenden Arten:

Leasingart Verwendung Erläuterung
Capitale Leasing Mittel- bis langfristige Investitionen Der Leasinggegenstand wird steuerlich und wirtschaftlich dem Leasingnehmer zugerechnet. Der Leasingnehmer hat den Gegenstand selbst zu bilanzieren.
Operate Leasing Kurzfristige Investitionen Der Leasinggegenstand wird steuerlich und wirtschaftlich dem Leasinggeber zugerechnet. Der Leasingnehmer muss den Gegenstand nicht bilanzieren.


Im Bereich der privaten Verbraucher ist grundsätzlich nur das so genannte Operate Leasing anzutreffen. Eine Sonderform stellt dabei das Null-Leasing dar. Bei diesen Verträgen ist in der Leasingrate kein Anteil für Bearbeitungsgebühren und Zinsen enthalten. Die Finanzierungskosten übernimmt der Verkäufer bzw. Vermittler des Vertrages und gewährt somit einen indirekten Rabatt auf den zu verkaufenden Gegenstand. Die Automobilindustrie nutzt diese wettbewerbliche Maßnahme konsequent.

Im Bereich des Fahrzeugleasings kommen zwei unterschiedliche Vertragskonstellationen in der Praxis vor: Kilometer- und Restwertverträge. Bei so genannten Kilometerverträgen wird am Ende des Vertrages die tatsächliche Laufleistung mit der vorab vereinbarten Laufleistung verglichen. Ab rund 2.500 km (abhängig vom Anbieter und der Vertragsgestaltung) erfolgt eine Vergütung für Minderkilometer oder Belastung für Mehrkilometer. Ein Richtwert ist dabei 0,05 EUR pro Kilometer bei einem Fahrzeug mit einem Anschaffungswert in Höhe von 15.000 EUR, wobei dieser Betrag abhängig vom Kaufpreis und der vereinbarten Laufleistung ist. Bei einem Restwertvertrag wird der kalkulierte Restwert bei Vertragsbeginn vereinbart und bei Ablauf des Vertrages dem am Markt erzielbarem Wert gegenüber gestellt. Ist der erzielte Wert niedriger als der kalkulierte Restwert, muss der Leasingnehmer die Differenz voll bezahlen. Ist der erzielte Wert höher als der Restwert, wird das Guthaben im prozentuellen Verhältnis 75/25 zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber aufgeteilt. In der Praxis überwiegen die Kilometerverträge deutlich.

Hinsichtlich der Finanzierungskosten sind beim Leasing grundsätzlich die gleichen Aufwandsentschädigungen anzutreffen: Bearbeitungsgebühren, Zinsen und Versicherungen.





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